Leistungskatalog
- Die Begutachtung von Kraftfahrzeug- & Nutzfahrzeugschäden jeglicher Art
- Die Begutachtung & Bewertung von Reisemobilen und Campingfahrzeugen, sowie auch von Sportbooten und Jachten.
- Die Zustandsbewertung von Kraft- & Nutzfahrzeugen, Bussen und Leasingrückläufern. Dazu zählt auch die spezielle Bewertung von Kraftfahrzeugen jeglicher Bauart für Bank und Leasinggesellschaften.
- Wir können uns auch um die Veräußerung der Fahrzeuge, durch an uns angebundene und namhaft eingetragene Händler, kümmern.
- Um speziellen Kundenwünschen gerecht zu werden, organisieren wir auch Rückholdienste aus den entlegensten Ländern.
- Zudem verstehen wir uns auch auf das Sichern von Beweisen und einer schlüssigen, sowie auch nachvollziehbare Schadensrekonstruktion. Auf Anfrage beinhaltet dies auch eine Sicherstellung der Fahrzeuge - auch von Unfallfahrzeugen - mit anschließender Unterbringung auf einem gesicherten Abstellplatz.
- Wir beurteilen zudem auch Land- & Baumaschinen. Sowie auch andere branchenspezifische Spezialmaschinen und Anlagen.
- Hinzu kommen noch die Gutachten für jegliche Bau- Sachwertschäden.
- Wir garantieren Ihnen eine exakte Auswertung der von uns erstellten Gutachten durch System Audatex oder DAT.
- Die Plausibilitäts- & Kausalitätsüberprüfungen sind mit eingeschlossen.
Zu den Leistungen im Havariebereich zählen:
- Die Bewertung von Transportgütern und bestehender Sachschäden durch qualifizierte Sachverständiger für Transport- & Güterschäden (Havariekommissare).
- Die Sicherstellung der verunfallten Ware vor Ort.
- Sowie das Sichern von Beweisen für die Beweisermittlung.
- Das Umladen und der Weitertransport der Havarieware nach Kundenwunsch.
- Das Einlagern von verunfallter Ware, auch in entsprechenden Kühlräumen.
- Die Veräußerung oder Entsorgung der Havarieware nach Kundenwunsch.
Zu den Leistungen im Haftpflichtbereich zählen:
- Die Erstellung von Schadensgutachten.
- Die Beweissicherung & Beweisermittlung.
- Plausibilitäts- & Kausalitätsüberprüfungen von Gutachten und Schadensmeldungen.
letzte Änderung: 24.03.2014